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Förderung (Voraussetzung ist die Teilnahme an einem "Anfängerkurs")

Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung durch das( LALLF )

Die Förderung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses gewährt.

 

Die Maßnahmen werden wie folgt bezuschusst:

  • bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben für die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln für Bestandsimker/-innen

  • bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben für die Beschaffung von technischen für Hilfsmitteln für Neuimker/-innen

  • Die Höhe der Zuwendung nach Nr. 2.1 b der Richtlinie muss mindestens 100 € und darf höchstens 8.000,00 € je Imker/-in betragen.

Weitere Informationen (Landesverband)