Förderung (Voraussetzung ist die Teilnahme an einem "Anfängerkurs")
Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung durch das( LALLF )
Die Förderung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Maßnahmen werden wie folgt bezuschusst:
bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben für die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln für Bestandsimker/-innen
bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben für die Beschaffung von technischen für Hilfsmitteln für Neuimker/-innen
Die Höhe der Zuwendung nach Nr. 2.1 b der Richtlinie muss mindestens 100 € und darf höchstens 8.000,00 € je Imker/-in betragen.